Die Aufbauqualifizierung richtet sich an bereits qualifizierte und tätige Kindertagespflegepersonen, die ihre Kenntnisse vertiefen und ihre Qualifikation erweitern wollen.
In der Großtagespflege ist die Aufbauqualifizierung – bei mindestens einer Kindertagespflegeperson –
notwendig zur gemeinsamen Betreuung von bis zu 9 fremden Kindern (Ausnahme: Eine
Kindertagespflegeperson ist Fachkraft nach § 7 Abs. 2 Kinderbetreuungsgesetz (KiTaG))
Die Qualifizierung ist kompetenzorientiert aufgebaut und richtet sich primär nach dem Qualifikationsstand der Teilnehmer*innen.
Die Aufbauqualifizierung bietet Ihnen:
Bitte beachten Sie, dass die Aufbauqualifizierung nur im Zusammenhang mit einer 5-jährigen praktischen Tätigkeit zur Anerkennung als Fachkraft in der Kindertagespflege führt und in einer Großtagespflegestelle zur gemeinsamen Betreuung von bis zu 9 fremden Kindern berechtigt.
Durch die Aufbauqualifizierung wird nicht der Status einer pädagogischen Fachkraft erreicht (nur der Status einer Fachkraft in der Kindertagespflege).
Teilnahmevoraussetzungen:
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter
info@generationsbruecke.de oder 06221-337888